Freie Schulen in MV fordern Rücknahme


Freie Schulen in MV fordern Rücknahme der neuen Privatschulverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFS) fordert die Rücknahme der seit wenigen Tagen gültigen Privatschulverordnung. „Noch vor Abschluss der Gespräche  hat der Bildungsminister die Verordnung in Kraft gesetzt und damit Fakten geschaffen, die weitreichende Auswirkungen auf das freie Schulwesen im Land haben“, sagte Thomas Weßler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft am Donnerstag in Schwerin. Durch die auf der Grundlage der neuen Verordnung veränderten Berechnungsmodalitäten werden die freien Schulen im Land erheblich benachteiligt. Dies gelte für alle Schulen in freier Trägerschaft besonders, und in existenzbedrohendem Maße jedoch für Schulen der beruflichen Bildung, so Weßler.

Die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen befürchtet nach den Worten von Christian Schneider, Vorstandsmitglied der AGFS, dass die Landespolitik Schulen in freier Trägerschaft von der weiteren Entwicklung des Schulwesens abkoppeln will. „Sie entzieht sich damit ihrer Mitverantwortung für das freie Schulwesen. Wir sehen  den Bestand der freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern besonders im beruflichen Bereich akut gefährdet.“ Ein fataler Verlust der im bundesweiten Bildungsdiskurs geforderten Vielfalt an Schulkonzeptionen wäre die Folge. Schulen in freier Trägerschaft werden von Eltern, Schülern und Auszubildenden in Mecklenburg-Vorpommern immer als wertgeschätzter Teil des öffentlichen Bildungswesens betrachtet. Diesen Anspruch stellen sie auch an sich selbst. „Wir haben in den vergangenen zwanzig Jahren zunehmende Akzeptanz und Unterstützung erfahren, nicht zuletzt auf Grund der Kooperationsbereitschaft von Schulen in freier Trägerschaft und ihrer positiven Rolle als Faktor für Ansiedlungsentscheidungen von Unternehmen und qualifizierten Zuwanderern. Diese Entwicklung stellt der Bildungsminister nun in Frage“, sagte Schneider.

Für die beruflichen Schulen bedeutet z. B. die Absenkung der Finanzhilfe nach den Worten von Dr. Barb Neumann, Vorstandsmitglied der AGFS, kurz- und mittelfristig das Aus für etliche Bildungsgänge. Dazu gehören z.B. auch Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich, die zum Teil zu 100 Prozent von freien Trägern angeboten werden. „Bildungsgänge wie im Bereich der Kranken- und Altenpflegehilfe müssten geschlossen werden. Noch mehr junge Menschen, insbesondere junge Frauen, würden Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Der Notstand im Pflegebereich würde sich mangels eines gut ausgebildeten Nachwuchses weiter vergrößern“, so Neumann. Das Agieren des Bildungsministeriums stehe so im Widerspruch zu den Absichtserklärungen der Landesregierung, dem Fachkräftemangel und der Abwanderung entgegenzuwirken.

Nach Ansicht von Weßler steigert die neue Verordnung den Verwaltungsaufwand enorm. Während beispielsweise in Schleswig-Holstein die Privatschulförderung nach Forderungen des Landesrechnungshofs im kommenden Jahr pauschaliert werde, blähe Mecklenburg-Vorpommern den Verwaltungsaufwand unnötig auf und verkompliziere ihn. „Dabei hielt Bildungsminister Brodkorb als Abgeordneter und Vorsitzender des Bildungsausschusses, bei der Schulgesetzänderung 2009 eine Vereinfachung und Pauschalierung der Finanzhilfe anhand der Kosten des staatlichen Schulwesens damals für notwendig“, so Weßler. Die neue Privatschulverordnung ist nach Ansicht der AGFS nicht durch das geltende Schulgesetz gedeckt. „Sollte die Verordnung nicht auf die bewährte bisherige Gesetzespraxis zurückgeführt werden, müssen die Schulträger alle juristischen Mittel ausschöpfen, um dagegen vorzugehen“, so ihr Sprecher.

Rückfragen bitte an:
Schulrat i.K. Thomas Weßler
Telefon: 0385 / 59 38 37 - 103

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