Satzung

Zum Auftrag der Kirche gehörte von Anfang an, zur Bildung und Erziehung der Menschen beizutragen. So hat es auch nach der Reformation mit den Anfängen katholischen Gemeindelebens in Mecklenburg und Schleswig-Holstein bald ein katholisches Schulwesen gegeben, dessen Wachsen durch die Unrechtsherrschaft 1938 abgebrochen wurde. Erst nach der Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit war die Wiedergründung katholischer Grund­schulen in Schwerin (Niels-Stensen-Schule 1994) und Rostock (Don-Bosco-Schule 1998) möglich.

Um die Entwicklung von Schulen und die Erziehungs­arbeit der katholischen Kirche in Mecklenburg zu ver­bessern und zu fördern, errichteten die Propsteigemein­de St. Anna zu Schwerin und die Christusgemeinde zu Rostock (Stiftungsgemeinden) mit Genehmigung durch den Erzbischof von Hamburg 2006 eine gemeinsame Stiftung, die 2010 ihren Stiftungszweck um Schleswig-Holstein erweiterte.

Stiftungssatzung